Ambulanter Betreuungs-und 

Hauswirtschaftsdienst 

im Landkreis Cham

Haushaltshilfe für Schwangere

 

 

 

Grundsätzlich lässt sich sagen: Sollten Sie während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung aus gesundheitlichen Gründen auf Unterstützung angewiesen sein steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu.

 

Beispiele:

  • Der Arzt verordnet Ihnen Bettruhe
  • Sie müssen ins Krankenhaus oder in eine Tagesklinik
  • Ihr Muttermund öffnet sich frühzeitig
  • Sie haben frühzeitige Wehen
  • Ihr Gebärmutterhals ist verkürzt und deutet auf eine Frühgeburt hin

 

Anspruchsdauer

Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht solange ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt.

 

Keine Zuzahlung für Schwangere

Sollten Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft oder der Entbindung eine Haushaltshilfe benötigen sind Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. 

Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden zu 100 % von Ihrer Krankenkasse übernommen.

 

Gesetzlich gesicherter Anspruch

Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist im§ 24h SGB V verankert.

 

 

Anerkanntes, qualitätsgesichertes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB X und Haushaltshilfe  nach § 38 SGB V

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