Ambulanter Betreuungs-und
Hauswirtschaftsdienst
im Landkreis Cham
Haushaltshilfe für Schwangere
Grundsätzlich lässt sich sagen: Sollten Sie während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung aus gesundheitlichen Gründen auf Unterstützung angewiesen sein steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu.
Beispiele:
Anspruchsdauer
Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht solange ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt.
Keine Zuzahlung für Schwangere
Sollten Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft oder der Entbindung eine Haushaltshilfe benötigen sind Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.
Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden zu 100 % von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Gesetzlich gesicherter Anspruch
Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist im§ 24h SGB V verankert.
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