Ambulanter Betreuungs-und
Hauswirtschaftsdienst
im Landkreis Cham
Haushaltshilfe über die Krankenkasse
Grundsätzlich lässt sich sagen: Sollten Sie aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustandes, vorübergehend nicht in der Lage sein, Ihren Haushalt weiterzuführen, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu.
Die anfallenden Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Anspruchsdauer
Die Anspruchsdauer beträgt 4 - 26 Wochen. Bei Schwangerschaft und Entbindung besteht der Anspruch solange ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt.
Zuzahlung
Für Betroffene mit einem Beinbruch, Krebserkrankung oder einer anderen Diagnose werden 90 % der Kosten für eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse übernommen.
Sie zahlen lediglich eine Zuzahlung in Höhe von 1,25 € - 5,00 € pro geleistete Stunde.
Gesetzlich gesicherter Anspruch
Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist im § 24h und im § 38 SGB V verankert.
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